Das Gericht Karneid

Es steht nicht außer Zweifel wie die Landgerichte entstanden sind und was den Anstoß zur Auflösung der Grafschaften in Landgerichte im 12. bis Mitte des 13. Jahrhunderts gegeben haben mag. Ebenso unklar ist der Zeitpunkt der Entstehung der Gerichtsbezirke Karneid und Steinegg. Urkundlich belegt ist jedoch, dass die Herren von Völs bereits Ende des 12. Jahrhunderts im heutigen Gemeindegebiet begütert waren. Als finanzkräftige Adelige hatten sie die Gerichte als Pfand von den Grafen erworben und das Recht erhalten, die Gebiete selbst zu verwalten und die EinnahmeBurg Karneidn daraus einzustreichen. Es ist anzunehmen, dass die Herren von Völs infolge einer Eheschließung zwischen Reginbert IV. von Völs und Mechthild, der Tochter Heinrichs von Steineck, für jenen Zweig der Familie im Bereich Steinegg, Gummer und Welschnofen ein eigenes Gericht gebildet haben. Karneid gehörte damals zur Pfarre Bozen, woraus für die Burg Karneid und das gleichnamige Adelsgeschlecht der Karneider ein eigenes Gericht ausgesondert wurde. Urkundlich erwähnt werden Burg und Familie erst ab dem 14. Jahrhundert. Laut einem Schiedsspruch aus dem Jahre 1366 war mit den Burgen Karneid und Steinegg je ein Gericht verbunden. Ab diesem Datum verlagerte sich die Gerichtsbarkeit aber auf das Schloss Karneid, während die Burg Steinegg langsam dem Verfall preisgegeben wurde. Neue Besitzer beider Gerichte wurden Schwager und Schwiegersohn des letzten Völsers von Steineck, Niclas Botsch und Arnold von Niederthor. Bereits 1385 ging das Gericht in den Besitz der Herren von Liechtenstein über.

Die einheitliche Benennung Karneid für das gesamte Gericht festigte sich etwa ab dem 16. Jahrhundert. Auf der Schwelle zur Neuzeit forderte auch das dem Gerichte Karneid einverleibte Welschnofen eine selbständige Rechtsprechung.

Zu den Gerichtsversammlungen mussten sich alle Insassen des Bezirkes einfinden; erörtert wurden Angelegenheiten der Gemeinde, Klagen oder strafbare Handlungen. Als die Aufgaben der Gerichte zunahmen, wurde 1481 unter Erzherzog Sigmund die Gerichtsbarkeit Geschworenengerichten übertragen. Zu den weiteren Aufgaben gehörten neben der Rechtspflege auch verschiedene Zweige der Verwaltung, des Steuer- und Wehrwesens und der öffentlichen Arbeiten. Sämtliche Gerichtsherren dienten im Auftrag des Landesfürsten, übten die Gerichtsbarkeit nicht selbst aus, sondern bestellten Richter und Geschworene. Das Gericht Karneid hatte sowohl die Hohe als auch die Niedere Gerichtsbarkeit inne, durfte demnach sowohl Geldbußen einfordern als auch „an Hals und Hand“ bestrafen. Gerichtet wurde am Gallpichl, wo der Galgen der Gemeinde stand. Der Sitz der Gerichtsbehörde befand sich auf Schloss Karneid, die alte Dingstätte (Ort der Rechtssprechung) befand sich im 14. und 15. Jahrhundert jedoch in Steinegg. Die Richterstellen hatten vorerst nur Laien inne, erst die Gesetzgebungen Maria Theresias und später Josephs II. forderten eine juristische Ausbildung.

Die einzelnen Gerichte waren in steuerpflichtige Malgreien unterteilt. Zum Gericht Karneid zählten die Malgreien Karneid mit Kardaun, Steinegg mit Blumau, Gummer und Welschnofen.

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