Ab dem 01. Juni 2026 erfolgt die Sammlung von Rest- und Biomüll nur noch einmal wöchentlich. Der Abholtag ist künftig jeweils Freitag; dies gilt auch an Feiertagen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beachtung folgender Bestimmungen zur Abfallbereitstellung:
Die Abfallbehälter für Rest- und Biomüll dürfen frühestens am Vorabend des Abholtages bereitgestellt werden. Nach der Entleerung sind die Behälter am selben Tag zeitnah wieder auf den privaten Grund zurückzustellen.
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs werden entsprechende Kontrollen durchgeführt. Bei Verstößen müssen Strafen verhängt werden. Zudem behalten wir uns vor, nicht ordnungsgemäß bereitgestellte Biomüllbehälter einzusammeln. Diese können anschließend gegen Entrichtung einer Gebühr im Steueramt wieder angekauft werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Einhaltung dieser Regelungen.