Winterausrüstungspflicht

Vom 15. November bis 15. April müssen Fahrzeuge mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein. Verstöße können zu Geldstrafen, Punkteverlust und Fahrzeugsstilllegung führen.

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Veröffentlichungsdatum

03.09.2025

Beschreibung

Die Ortspolizei informiert über die gesetzliche Pflicht zur Winterausrüstung. Zwischen 15. November und 15. April müssen Fahrzeuge mit Winterreifen oder Schneeketten ausgestattet sein. Das Dokument enthält Hinweise zu Ausnahmeregelungen, zulässigen Reifenarten (M+S), Bußgeldern bei Verstößen und rechtlichen Grundlagen. Auch die Übergangsfristen für Reifenwechsel und die Sanktionen bei falscher Bereifung sind klar beschrieben.

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Veröffentlichungsdatum

03.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025, 14:48 Uhr