Neuerungen Fahrradtransport

Fahrradträger am Fahrzeugheck dürfen ohne Fahrzeugscheinänderung montiert werden – aber nur mit korrekter Beleuchtung, Kennzeichen und Warnmarkierung. Bei Verstößen drohen Geldstrafen und Punkteverlust – auch für ausländische Fahrzeuge.

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Veröffentlichungsdatum

03.09.2025

Beschreibung

Die Ortspolizei informiert über neue gesetzliche Vorgaben zur Montage von Fahrrad- und Skiträgern an Fahrzeugen der Kategorien M1 und N1. Das Dokument erläutert die technischen Anforderungen, die korrekte Anbringung von Beleuchtung und Kennzeichen sowie die Sanktionen bei Nichtbeachtung. Besonders wichtig: Auch ausländische Fahrzeuge müssen die Vorschriften bei Fahrten in Italien einhalten.

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Veröffentlichungsdatum

03.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025, 14:48 Uhr