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Sitzungen laut LG 9/2018 - Raum und Landschaft

Themen

Beschreibung

Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.


Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.

Datum und Uhrzeit

07
Okt
04
Nov
02
Dez

Standort

Rathaus

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.01.2026, 11:22 Uhr