Zu den Hauptaufgaben gehören:
- Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen,
- Ausstellung von Urkunden (z. B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden),
- Durchführung von Eheschließungen und Namensänderungen,
- Führung der Personenstandsregister,
- Mitwirkung bei staatsbürgerlichen Angelegenheiten (z. B. Anerkennung der Vaterschaft, Erklärungen zur Staatsangehörigkeit).
Das Standesamt begleitet Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Lebensereignissen und sorgt für die rechtssichere Dokumentation des Personenstandes.