Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten, sowie der diesbezüglichen Tarife

Die Gemeinde Karneid regelt mit dieser Verordnung die Vermögensgebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen und für Werbemaßnahmen – einschließlich Marktstände, Plakatierungen und temporärer Besetzungen.

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Veröffentlichungsdatum

07.09.2022

Beschreibung

Die Verordnung über die Vermögensgebühr der Gemeinde Karneid regelt die Erhebung von Gebühren für:

  • Besetzungen öffentlicher Flächen (dauerhaft oder temporär)
  • Werbemaßnahmen (z. B. Schilder, Plakate, Leuchttafeln)
  • Marktstände auf öffentlichen oder privaten Flächen mit öffentlichem Zugang
  • Plakatierungsdienst durch die Gemeinde

Die Verordnung enthält:

  • Definitionen, Antragsverfahren und Pflichten der Konzessionsinhaber
  • Tarife, Ermäßigungen und Befreiungen
  • Sanktionen bei Verstößen
  • Tabellen mit genauen Gebührensätzen (Anhang A–D)

Ziel ist eine transparente, gerechte und gesetzeskonforme Regelung der Nutzung öffentlicher Räume.

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Veröffentlichungsdatum

07.09.2022

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 10:11 Uhr

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