Nationale digitale Datenplattform (PDND): Bescheinigung im Sinne des Art. 17 des Gesetzes 12. März 1999, Nr. 68

Der Südtiroler Gemeindenverband Genossenschaft ist gemäß der Überprüfung vom 25.05.2023 nicht verpflichtet, eine Pflichtquote für Menschen mit Behinderung zu erfüllen, da weniger als 15 Mitarbeitende beschäftigt sind.

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Veröffentlichungsdatum

21.05.2024

Beschreibung

Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (Art. 17 des Gesetzes Nr. 68/1999) wurde offiziell bestätigt, dass unsere Genossenschaft unter die Schwelle von 15 Mitarbeitenden fällt und somit nicht der Pflicht zur gezielten Beschäftigung von Menschen mit Behinderung unterliegt. Diese Zertifizierung wurde vom Amt für Arbeitsmarktintegration der Autonomen Provinz Bozen ausgestellt.

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Veröffentlichungsdatum

21.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 09:18 Uhr

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