Der Gemeindesekretär ist der ranghöchste Beamte der Gemeinde.
Seine wesentlichen Aufgaben sind:
- er nimmt an den Sitzungen des Gemeinderates und des Ausschusses teil und verfasst die entsprechenden Niederschriften
- in Beachtung der ihm vom Bürgermeister erteilten Richtlinien hat er die Oberaufsicht auf die Durchführung der Aufgaben der Beamten, deren Tätigkeit er koordiniert
- er ist Leiter des Personals, koordiniert und leitet die Ämter und Dienste der Körperschaft
- sorgt für die Durchführung der Maßnahmen
- ist für die Sachbearbeitung der Beschlüsse verantwortlich, sorgt für deren Veröffentlichung und für die entsprechenden Durchführungsmaßnahmen
- er übt jede weitere Obliegenheit aus, die ihm durch die Gesetze und Verordnungen zugesprochen wird und erledigt die Aufgaben, die ihm vom Bürgermeister übertragen werden
- er beurkundet die Verträge