Wurde Ihr Biomüllkübel in letzter Zeit nicht entleert?

Wenn Ihr Biomüllkübel bei der letzten Sammlung nicht entleert wurde, liegt das in den meisten Fällen daran, dass sich darin Abfälle befanden, die nicht in den Biomüll gehören.

Veröffentlichungsdatum:

28.07.2026

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Eine sorgfältige Mülltrennung ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und trägt dazu bei, wertvolle Ressourcen sinnvoll zu nutzen. Damit der Biomüll in der Vergärungsanlage „Tisner Au“ ordnungsgemäß verarbeitet werden kann, ist die richtige Trennung unerlässlich.

In der Anlage wird der Biomüll innerhalb von etwa 20 Tagen durch anaerobe Vergärung in Strom und Biogas umgewandelt. Deshalb dürfen ausschließlich organische Abfälle entsorgt werden, die sich innerhalb dieses Zeitraums vollständig zersetzen können.


Was gehört in den Biomüll?

In den Biomüll gehören unter anderem:

  • Lebensmittel- und Speisereste
  • Verdorbenes Obst und Gemüse
  • Käse und Milchprodukte
  • Kaffeesatz und Teesud
  • Haare und Wolle


Was gehört nicht in den Biomüll?

Die folgenden Stoffe sind für den Vergärungsprozess ungeeignet und dürfen nicht im Biomüll entsorgt werden:

  • Strauch- und Rasenschnitt
  • Knochen
  • Eierschalen
  • Muschelschalen
  • Plastikbeutel
  • Bioplastik- und Maisstärkesäcke
  • Windeln und Menstruationsprodukte


Bitte beachten Sie

  • Strauch- und Rasenschnitt sollte nach Möglichkeit vor Ort kompostiert oder beim Recyclinghof der Gemeinde abgegeben werden.
  • Knochen, Eierschalen und Muschelschalen gehören in den Restmüll.
  • Plastik-, Bioplastik- und Maisstärkesäcke dürfen keinesfalls in den Biomüll. Auch biologisch abbaubare oder aus Maisstärke hergestellte Säcke zersetzen sich in der Vergärungsanlage nicht ausreichend schnell und beeinträchtigen den Verarbeitungsprozess.


Tipps zur Verwendung von Säcken

Sie können Ihren Biomüllkübel ohne Sack verwenden oder Papiersäcke, beispielsweise Brotsäcke, einsetzen.


Verantwortung für Ihren Biomüllkübel

Für Ihren Müllbehälter sind Sie selbst verantwortlich.

Bitte stellen Sie den Biomüllkübel am Abend vor dem Sammeltag an die Sammelstelle und holen Sie ihn spätestens am Abend des Entleerungstages wieder zurück.


Abholtermine

Ganzjährig: freitags

Zusätzlich von Juni bis Ende August: dienstags in den Fraktionen Kardaun und Blumau


Illegale Müllablagerung ist verboten

Das wilde Ablagern oder Entsorgen von Abfällen ist strengstens untersagt. Verstöße werden als Verwaltungsübertretung geahndet. Die Gemeindeverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, entsprechende Verwaltungsstrafen zu verhängen.

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Zuletzt aktualisiert: 03.08.2026, 11:30 Uhr

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