Mit dem Ministerpräsidentenerlass vom 15. September 2021 wurden die Kriterien für die regionale Verteilung von insgesamt 2 Milliarden Euro zur Sanierung des sozialen Wohnbaus im Rahmen des Fondo complementare al PNRR festgelegt. Die Mittel werden über den Zeitraum 2021–2026 bereitgestellt.
Die Verordnung definiert:
- Verteilungskriterien: Anzahl der Sozialwohnungen (50 %), Bevölkerungszahl (20 %) und Anteil der Bevölkerung in Erdbebenzonen 1 und 2 (30 %).
- Verfahren zur Mittelvergabe: Die Regionen und autonomen Provinzen erstellen Maßnahmenpläne, die vom Ministerium für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität genehmigt werden.
- Finanzierungsmodalitäten: Die Auszahlung erfolgt in vier Tranchen, abhängig vom Fortschritt der Maßnahmen.
- Monitoring und Kontrolle: Über das nationale System „MOP – BDAP“ sowie durch verpflichtende Projektkennungen (CUP).
- Sanktionen: Bei Nichteinhaltung der Zeitpläne oder fehlender Datenmeldung kann die Finanzierung widerrufen werden.
Die Maßnahme ist Teil des nationalen Wiederaufbauplans und zielt auf eine nachhaltige, sichere und energieeffiziente Erneuerung des Wohnungsbestands ab.