Mit dem Direktionsdekret Nr. 21 vom 3. Februar 2023 hat das Ministerium für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität eine Reihe von Anpassungen an den Maßnahmenplänen der Regionen und autonomen Provinzen im Rahmen des Nationalen Ergänzungsprogramms (PNC) zur Sanierung des öffentlichen Wohnbaus genehmigt.
Die Änderungen betreffen Anträge mehrerer Regionen (darunter Abruzzen, Kalabrien, Sardinien, Umbrien, Emilia-Romagna, Molise, Toskana, Latium) sowie der autonomen Provinzen Trient und Bozen. Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Umverteilung von Mitteln, den Austausch von Projekten, Aktualisierungen der CUP-Codes, Änderungen der Projektträger sowie technische Anpassungen zur Einhaltung der Zeitpläne.
Das Dekret verursacht keine zusätzlichen Kosten für den Staat, sondern ermöglicht eine effizientere Nutzung der bereits zugewiesenen Mittel und unterstützt die fristgerechte Umsetzung der geplanten Maßnahmen.