Errichtung einer Turnhalle für die Grundschule Steinegg: Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV)

Dr. Martin Oberhofer wird durch offiziellen Beschluss als einziger Verfahrensverantwortlicher für ein spezifisches Verwaltungsverfahren der Gemeinde ernannt. Die Ernennung erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ist mit entsprechenden Zuständigkeiten und Pflichten verbunden.

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Veröffentlichungsdatum

16.05.2024

Beschreibung

Das Dokument ist ein formeller Verwaltungsakt, der die Ernennung des Gemeindesekretärs Dr. Martin Oberhofer zum alleinigen Verantwortlichen für ein Verwaltungsverfahren festhält. Es enthält rechtliche Grundlagen, Verfahrenshinweise und die Bestätigung der Zuständigkeit. Die Ernennung erfolgt im Rahmen der öffentlichen Verwaltung und dient der klaren Zuweisung von Verantwortung und Entscheidungsbefugnis innerhalb eines bestimmten Verfahrensbereichs.

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Veröffentlichungsdatum

16.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 08:09 Uhr

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